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Unterrichtsermäßigung aus Altersgründen: |
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Die Altersermäßigung für unterrichtliche Tätigkeit beträgt für Vollzeitkräfte • beginnend mit dem Schuljahr nach dem 58. Lebensjahr 1 Stunde, • beginnend mit dem Schuljahr nach dem 60. Lebensjahr 2 Stunden. Für alle Lehrkräfte, die ab dem 1.2.2008 Altersteilzeit begonnen haben, gilt die Altersermäßigung schon ab dem Schulhalbjahr nach der Vollendung des 58. oder 60. Lebensjahres. Für beamtete Lehrkräfte, die die Altersteilzeit vor dem 1.2.2008 begonnen haben, gilt die Altersermäßigung nicht. Teilzeitbeschäftigte mit einer Reduzierung um bis zu 2 Unterrichtswochenstunden haben den gleichen Anspruch wie Vollzeitbeschäftigte. Teilzeitbeschäftigte mit mindestens der halben Pflichtstundenzahl haben Anspruch auf die Hälfte der Altersermäßigung. Wichtige Voraussetzung für die Ermäßigung ist der ausschließlich unterrichtliche Einsatz, weil Stundenermäßigungen aus anderen Gründen verrechnet werden! Die Ermäßigung wegen Schwerbehinderung ist davon ausgenommen. Stand Februar 2011 erden |
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