
Altersteilzeit: |
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Altersteilzeit ist eine spezielle Form der Teilzeitbeschäftigung. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist sie seit 2010 nicht mehr neu möglich, solange es keine neue tarifvertragliche Regelung gibt. Für Beamtinnen und Beamte wurde die Wiedereinführung einer unbefristeten Altersteilzeit erreicht. Die Altersteilzeit kann mit 60 Jahren (bei Schwerbehinderung mit 58 Jahren) beginnen und endet mit dem Eintritt in den Ruhestand (bei vorgezogenem Ruhestand z.Zt. frühestens mit 63 Jahren). Die Arbeitsleistung beträgt 60% der bisherigen Arbeitszeit, jedoch nicht mehr als der Durchschnitt der letzten zwei Arbeitsjahre. Die Altersteilzeit kann als reale Teilzeit oder als Block-Teilzeit gewährt werden. Stand Februar 2012 erden |
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