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Altersteilzeit:

Altersteilzeit ist eine spezielle Form der Teilzeitbeschäftigung.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist sie seit 2010 nicht mehr neu möglich, solange es keine neue tarifvertragliche Regelung gibt.

Für Beamtinnen und Beamte wurde die Wiedereinführung einer unbefristeten Altersteilzeit erreicht. Die Altersteilzeit kann mit 60 Jahren (bei Schwerbehinderung mit 58 Jahren) beginnen und endet mit dem Eintritt in den Ruhestand (bei vorgezogenem Ruhestand z.Zt. frühestens mit 63 Jahren).

Die Arbeitsleistung beträgt 60% der bisherigen Arbeitszeit, jedoch nicht mehr als der Durchschnitt der letzten zwei Arbeitsjahre.
Bis A12 wird 83% des letzten Nettogehaltes bezahlt, ab A13 nur 80%.
Zusätzlich kann die Altersermäßigung während der Altersteilzeit in Anspruch genommen werden, und zwar schon ab dem Schulhalbjahr nach der Vollendung des 58. bzw. 60. Lebensjahres.

Die Altersteilzeit kann als reale Teilzeit oder als Block-Teilzeit gewährt werden.
Auf die Pension wirkt sich die Altersteilzeit so aus, als ob 90% der Zeit wie bisher gearbeitet worden wäre.
Beantragt wird die Altersteilzeit auf speziellen Antragsformularen auf dem Dienstweg zum jeweiligen „Personalveränderungstermin“ etwa 7 Monate vor dem Beginn. Bei speziellen Fragen berät der Personalrat Schulen.
Zu den genauen Bedingungen informiert unser PR-Info zur Altersteilzeit für Beamte.

Stand Februar 2012

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