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Altersteilzeit:

Altersteilzeit ist eine spezielle Form der Teilzeitbeschäftigung.

Angestellte können sie erst mit Erreichen des 60. Lebensjahrs beantragen. Sie endet mit dem Eintritt in den Ruhestand. Die Arbeitsleistung beträgt die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit, jedoch nicht mehr als der Durchschnitt der letzten zwei Arbeitsjahre. Sie kann geblockt werden, so dass sich an eine Arbeits- eine Freistellungsphase anschließt. Bezahlt bekommt man etwa 83% des bisherigen Nettogehalts. Auf Rente und Pension wirkt sich die Altersteilzeit so aus, als ob 9/10 der Zeit wie bisher gearbeitet worden wäre. Beantragt wird die Altersteilzeit auf speziellen Antragsformularen auf dem Dienstweg. Die Anträge gibt es im Schulsekretariat.

Diese Regelungen gelten noch bis zum Jahr 2009 – dann läuft das "Altersteilzeitgesetz" aus, auf dessen Grundlage die ATZ im BAT geregelt ist. Das bedeutet: Wer nach dem 31.01.2009 erst 60 wird, bekommt keine ATZ mehr.

Für Beamte ist Altersteilzeit wieder möglich! Bei Eintritt in die Altersteilzeit muss das 60. Lebensjahr vollendet sein (bei Schwerbehinderten das 58. Lebensjahr). Sie endet mit dem Eintritt in den Ruhestand. Zu den genauen Bedingungen informiert unser PR-Info zur Altersteilzeit für Beamte.

Stand Februar 2008

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