Eine Abordnung ist eine zeitlich vorübergehende Tätigkeit einer Lehrkraft in einer anderen Schule. Die Abordnung kann stundenweise bis zur vollen Stundenzahl erfolgen.
Eine Versetzung ist ein dauerhafter Wechsel zu einer anderen Schule im Bereich der Senatorin für Bildung auf eigenen Antrag oder aus dienstlichen und betrieblichen Gründen.
Bei nicht gewünschter Abordnung / Versetzung Rahmenbedingungen (z. B. Auswahlverfahren) und Gründe (z. B. welcher Fachbedarf an der Zielschule) klären.
Speziell bei Abordnungen ist Umfang und Dauer sowie das Rückkehrrecht und der Schutz vor einer erneuten Abordnung zu klären.
Wichtig ist, das Einverständnis zu einer Versetzung bzw. Abordnung, wenn sie nicht gewünscht ist, ausdrücklich zu verweigern und den Personalrat zu informieren!
Eigene Versetzungs- oder Abordnungsanträge sollen bis zu den „Personalveränderungsterminen“ eingereicht werden. Über die genauen Termine (ca. 7 Monate vor der gewünschten Versetzung) informiert die Bildungsbehörde. Anträge (auch formlos) sind auf dem Dienstweg, d. h. über die Schulleitung, an die zuständige Personalsachbearbeiterin zu richten. Bei Versetzungen in andere Bundesländer sind die Termine der 31. Januar (für den Schuljahresbeginn) und 31. Juli (für den Halbjahreswechsel).
Grundsätzlich sollte eine Versetzung nicht allgemein beantragt werden, sondern immer mit dem Zusatz, dass eine Entscheidung erst nach Rücksprache getroffen werden soll. Auf jeden Fall sollte die Lehrkraft sich unter Beachtung von Stufe und Fachbedarf eine oder mehrere Zielschulen suchen. Der direkte Kontakt mit den entsprechenden Schulleitungen ist empfehlenswert. Bei Problemen oder Unklarheiten bitte an den Personalrat Schulen wenden.