logo

Personalrat Schulen

Service


Betreuungskräfte:

Ab dem Schuljahr 2006/2007 ist die Verlässliche Grundschule in der Regel von 8:00–13:00 Uhr flächendeckend für alle Schülerinnen und Schüler vorgeschrieben. Die pädagogischen MitarbeiterInnen in der Betreuung sind gleichberechtigte Mitglieder der Gesamtkonferenz und müssen mit Lehrkräften und Eltern zusammenarbeiten.

Für die Arbeitszeit der Betreuungskräfte gilt:

  • Die Gesamt-Arbeitszeit ist aufgeteilt in "Zeit mit Kindern", die regelmäßig in der Schule abgeleistet wird und die nicht stundenplanmäßig festgelegte "Vor- und Nachbereitungszeit".
  • Die Arbeitszeit der Betreuungskräfte berechnet sich nach Zeitstunden.
  • Die tägliche Arbeitszeit (Zeit mit Kindern) darf nur ungeteilt festgelegt werden (also nicht 1 Stunde morgens und 2 Stunden mittags). Abweichungen sind nur bei ausdrücklicher Zustimmung der/des Beschäftigten zulässig.
  • Solange die tägliche Arbeitszeit 6 Zeitstunden nicht überschreitet, können den Betreuungskräften keine Arbeitspausen vorgeschrieben werden.
  • Die tägliche Arbeitszeit (Zeit mit Kindern) berechnet sich von dem vorgeschriebenen Zeitpunkt des Beginns bis zum vorgeschriebenen Ende der Anwesenheit in der Schule. (z.B. - Beginn 10:00 Uhr, Ende 13:00 Uhr = 3 Stunden Arbeitszeit - Beginn 17:50 Uhr, Ende 11:00 Uhr = 3 Std.10 Minuten Arbeitszeit)
  • Alle Schulpausen, Zwischenzeiten u. ä. innerhalb dieses Zeitrahmens gelten als Arbeitszeit. Die Verrechnung von Schulpausen, "Freistunden" o. ä. mit Vor- und Nachbereitungszeit ist nicht zulässig.
  • Zusätzlich angeordnete und abgesprochene Betreuungszeiten sind entweder zeitnah auszugleichen oder als Mehrarbeit zu vergüten.
  • Betreuungskräfte dürfen keinen Unterricht erteilen (auch nicht vertretungsweise), allerdings z. B. bei Ausfall einer Lehrkraft in dieser Zeit betreuen.

Stand Februar 2006

erden

-<-- zurück  --> Druckversion