Dienstjubiläum
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Zum 25-jährigen Dienstjubiläum gibt es einen arbeitsfreien Tag, der im zeitlichen Zusammenhang mit dem Jubiläumstag liegen sollte, aber nicht fest an diesen gebunden ist. Da dieser arbeitsfreie Tag nicht Urlaub oder Sonderurlaub ist, sondern eine Gratifikation, steht er selbstverständlich auch denen zu, deren Jubiläum in die Ferien oder auf einen ähnlich ungünstigen Tag‘ fällt.
Schulleitungen können den dienstfreien Tag weder verweigern noch zeitlich festlegen.
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