erden

Kuren |
|
|
Eine Kur kann beantragt werden aus Gründen der medizinischen Vorsorge oder zum Erhalt der Gesundheit. Kuren zur Erhaltung der Gesundheit sollten in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden. Geht es hingegen darum, die Gesundheit wiederherzustellen, und ist es medizinisch geboten, kann ein stationärer Klinikaufenthalt auch während der Unterrichtszeit stattfinden. Der behandelnde Arzt rät je nach Situation zu einer ambulanten Kur oder stationärer Behandlung. Für Angestellte und Beamte unterscheiden sich die Wege der Beantragung einer Kur grundlegend. Während der/die Angestellte den Antrag über die "Deutsche Rentenversicherung Bund" (früher BFA) stellen muss, stellt der Beamte/die Beamtin in Bremen einen Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit über die Personalstelle des Senators für Bildung und Wissenschaft bei Performa Nord. Es folgt eine amtsärztliche Untersuchung. Nach der Befürwortung durch den Amtsarzt erfolgt durch die Beihilfestelle eine entsprechende Anerkennung. Eine Anschlussheilbehandlung unterscheidet sich von einer Kur. Sie erfolgt im direkten Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt in einer speziellen Klinik zur medizinischen Rehabilitation. Stand Februar 2006 erden |
|
| -<-- zurück | --> Druckversion |
|
|
|