Drucken

Fenster schließen

Sollte Ihr Browser den oberen Druckbefehl nicht unterstützen,
drucken Sie bitte über das Druckmenu des Browsers

Stationärer Klinikaufenthalt / Reha

Ein stationärer Klinikaufenthalt („Kur“) kann aus Gründen der medizinischen Vorsorge oder zum Erhalt der Gesundheit beantragt werden. Zur Erhaltung der Gesundheit sollte dieser in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden. Geht es hingegen darum, die Gesundheit wiederherzustellen, und ist es medizinisch geboten, kann ein stationärer Klinikaufenthalt auch während der Unterrichtszeit stattfinden. Die/der behandelnde Ärztin/Arzt rät je nach Situation zu einer ambulanten oder stationären Behandlung. Die/der Arbeitnehmer/in muss den Antrag über die Deutsche Rentenversicherung stellen, der/die Beamte/in in Bremen einen Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit über die Personalstelle der Senatorin für Bildung und Wissenschaft bei Performa Nord. In Bremerhaven stellt der/die Beamte/in den Antrag an das Personalamt/Beihilfestelle. Es folgt eine amtsärztliche Untersuchung. Nach der Befürwortung durch die/den Amtsärztin/Amtsarzt erfolgt durch die Beihilfestelle eine entsprechende Anerkennung. Informationen hierzu sollte man sich bei der Rentenversicherung, den zuständigen Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeitern der SfBW, der Performa Nord oder beim Personalrat Schulen einholen. Eine Anschlussheilbehandlung unterscheidet sich von einer „Kur“. Sie erfolgt im direkten Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt in einer speziellen Klinik zur medizinischen Rehabilitation.

Stand Februar 2012