
Mehrarbeit/Vertretungsunterricht: |
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In der neuen Lehrerdienstordnung §14(3) ist festgelegt:
Aber Mehrarbeit, also Krankenvertretung, ist auf Ausnahmefälle zu beschränken. Die Höhe der Unterrichtsverpflichtung ist pro Woche festgelegt - für Beamte im Gesetz , bei Angestellten vertraglich . Nur innerhalb einer Woche können ausgefallene Stunden gegen Vertretungsstunden verrechnet werden. Nach der geltenden Mehrarbeitsvergütungsverordnung wird die Mehrarbeit/ Vertretungsstunden nur dann besonders bezahlt, wenn sie 3 Unterrichtsstunden im Kalendermonat übersteigt und nicht durch Dienstbefreiung innerhalb von 3 Monaten ausgeglichen werden kann. Angestellte Teilzeitkräfte bekommen Mehrarbeit ab der 1.Überstunde anteilig vergütet (Bundesarbeitsgerichtsurteil). Sofern teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer in der Vergangenheit unbezahlte Mehrarbeit geleistet haben oder nur nach den Sätzen für eine Mehrarbeitsvergütung bezahlt wurden, können sie für 6 Monate rückwirkend ihre BAT-Vergütung schriftlich geltend machen. Antragsvordrucke hierfür gibt es z.B. in der GEW-Geschäftsstelle. Stand: Oktober 2006 |
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