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Personalausschuss |
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Nach § 76 des Schulverwaltungsgesetz können die Gesamtkonferenz und der Beirat des nichtunterrichtenden Personals einen Personalausschuss wählen, der aus zwei Vertretern der Gesamtkonferenz und einem Vertreter des nichtunterrichtenden Personals besteht. Der Personalausschuss "berät die Schulleiterin oder den Schulleiter in Angelegenheiten der Beschäftigten und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten". Aufgabenfelder des Personalausschusses könnten u.a. sein:
Die Umsetzung der neuen Gesetze und Verordnungen führt häufig zu Konflikten. Dabei zeigt sich immer wieder, wie wichtig es ist, Probleme frühzeitig zu bearbeiten und vor Ort Lösungen zu finden. Hier kommt dem Personalausschuss eine wichtige Funktion für die Artikulierung und Wahrnehmung kollegialer Interessen zu. Stand Februar 2006 erden |
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