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Personalausschuss:

Nach § 76 des Schulverwaltungsgesetzes können die Gesamtkonferenz und der Beirat des nichtunterrichtenden Personals einen Personalausschuss wählen, der aus zwei VertreterInnen der Gesamtkonferenz und einer/m VertreterIn des nichtunterrichtenden Personals besteht. Der Personalausschuss berät die Schulleitung in Angelegenheiten der Beschäftigten und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten. Aufgabenfelder des Personalausschusses können u.a. sein:

  • Lehrkräfteeinsatz, Präsenzzeitregelungen, Teilzeitregelungen, Vertretungsregelungen, Aufsichtsregelungen, Regelungen zur Fortbildung
  • Beratung und Unterstützung der Kolleginnen/Kollegen bei Gesprächen mit der Schulleitung
  • Transparenz der Kriterien für Abordnungen und Versetzungen

In §16 Lehrerdienstordnung heißt es: "Die Schulleiterin/der Schulleiter soll den Personalausschuss in Fragen der Personalentwicklung einbeziehen." Die Umsetzung neuer Gesetze und Verordnungen führt häufig zu Konflikten. Dabei zeigt sich immer wieder, wie wichtig es ist, Probleme frühzeitig zu bearbeiten und vor Ort Lösungen zu finden. Hier kommt dem Personalausschuss eine wichtige Funktion für die Artikulierung und Wahrnehmung kollegialer Interessen an jeder Schule zu.

Stand Februar 2012