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Reisekosten:

Alle Bediensteten, die aus dienstlichem Anlass an einer Schulfahrt teilnehmen, haben Anspruch auf Erstattung der Reisekosten. Sonstigen Begleitpersonen können die Kosten erstattet werden.

  1. Für Unterkunft werden bis zu 11,00 Euro und für Verpflegung bis zu 12,00 Euro erstattet.
  2. Die notwendigen Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt werden erstattet, Fahrtkosten am Aufenthaltsort nur bis zur Höhe von 11,00 Euro.
  3. Nachgewiesene Nebenkosten ( Eintrittsgelder für Museen, Theater, usw.) werden bis zu einer Höhe von 13,00 Euro erstattet.Allerdings werden diese Kosten nur im Rahmen des Reisekostenbudgets der einzelnen Schule erstattet. Der Verzicht auf die gesamten oder anteiligen Reisekosten ist aber nur möglich, wenn die Initiative zu diesem Verzicht vom Dienstreisenden ausgeht. In Streitfällen wenden Sie sich bitte an den Personalrat.

Allerdings werden diese Kosten nur im Rahmen des Reisekostenbudgets der einzelnen Schule erstattet. Der Verzicht auf die gesamten oder anteiligen Reisekosten ist aber nur zulässig, wenn die Initiative zu diesem Verzicht vom Dienstreisenden ausgeht.
Näheres in der aktuellen „Reisekostenverordnung“.

Stand Februar 2012