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Für Beamtinnen und Beamte ist zum 1.1.2012 wie bereits vorher für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die Regelaltersgrenze von 67 Jahren eingeführt worden. Dabei gelten abgestufte Übergangsregelungen und teilweise Sonderregelungen.
Beim Antragsruhestand (Vorruhestand) müssen sie dauerhafte Pensionsabschläge hinnehmen, die in der Regel 3,6% pro Jahr betragen.
Bei vorzeitigem Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen werden ebenfalls Abschläge berechnet.
Berechnungsgrundlagen für das Ruhegehalt sind die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und Dienstzeiten. Ruhegehaltfähig ist in der Regel das letzte bezogene Grundgehalt (auch bei Teilzeit wird vom Vollzeitgehalt ausgegangen), sowie der Familienzuschlag der Stufe 1 und ggf. die Amtszulage. Die Dienstzeiten, die Beamtinnen/Beamte vom Tag ihrer ersten Berufung bis zum Eintritt in den Ruhestand in einem Beamtenverhältnis zurückgelegt haben, gelten als ruhegehaltfähig. Auch Zeiten als Lehrkraft im Angestelltenverhältnis werden berücksichtigt. Der Höchstversorgungssatz nach 40 Vollzeit-Dienstjahren liegt z.Zt. bei 71,75%, also 1,79375% pro Vollzeitjahr. Jedoch gibt es diverse Regelungen die teilweise einen geringfügig höheren Ruhegehaltssatz ermöglichen.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt, dass sie z.Zt. regulär mit Ablauf des Schulhalbjahres, in dem sie mindestens das 65. Lebensjahr vollendet haben, in den Ruhestand treten. Die schrittweise Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre ist jahrgangsspezifisch festgelegt. Frauen mit dem Geburtsjahr vor 1952 können mit 60 in den Ruhestand gehen, die Rentenabschläge betragen hier 18%. Langjährig Versicherte (mindestens 35 versicherungsrelevante Jahre) können mit 63 ausscheiden, wenn sie vor 1948 geboren sind. (Rentenabschlag 7,2%).
Für Schwerbehinderte gelten andere Regeln. Eine Beratung bei der Schwerbehindertenvertretung wird empfohlen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst erhalten eine Versorgung, die sich aus Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Zusatzversorgung (VBL) zusammensetzt. Die individuellen Ansprüche sollte man sich unbedingt vom jeweiligen Träger ausrechnen lassen. In Bremen: Deutsche Rentenversicherung Bremen-Oldenburg;: www.deutsche-rentenversicherungbund.de; VBL: www.vbl.de
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