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Schwerbehinderte:

Auskunft erteilt die Vertretung der Schwerbehinderten.

Sprecher: Stefan Pitsch

Telefon: 361-6042 und 361-6044

Als Schwerbehinderter ist man gegenüber Nicht - Schwerbehinderten i.d.R. unverschuldet benachteiligt. Wie bei anderen Gruppen von Benachteiligten versucht der Staat, hier durch das "Schwerbehindertengesetz", diese Nachteile für die Betroffenen erträglich zu gestalten.

SCHWERBEHINDERT ist, wer vom Versorgungsamt einen Grad der Behinderung von mindestens 50% bestätigt bekommt. Der Grad der Schwerbehinderung (GdB) wird aufgrund von Gutachten der behandelnden Fachärzte anhand einer Liste, welche die Benachteiligung in Prozent der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ausweist, unter Berücksichtigung der persönlichen Befindlichkeiten festgelegt. Die Festlegung eines GdB beinhaltet in keiner Weise eine Aussage über die Leistungsfähigkeit des Betroffenen. Die Staffelung nach dem GdB gibt lediglich an, in welchem Umfang dem Betroffenen Nachteilausgleiche zu gewähren sind.


Schutzbestimmungen und Nachteilsausgleiche
u.a.:

  • Stundenermäßigung: bei voller Unterrichtsverpflichtung je nach GdB: 2 4 Std., bei Beschäftigung mit mindestens halber Stundenzahl: 1 3 Std.
  • Versetzungsschutz: Schwerbehinderte sind im allgemeinen von einer Versetzung gegen ihren Willen ausgenommen. Sie sollen nicht an mehreren Schulstandorten eingesetzt werden.
  • Mehrarbeit: Schwerbehinderte dürfen gegen ihren Willen nicht zu Mehrarbeit herangezogen werden.
  • Bewerbungen: Bei Bewerbungen und Einstellungen auf Funktionsstellen sind Schwerbehinderte bei im wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen.
  • Stundenplangestaltung: Berechtigte Anliegen sollen weitestgehend berücksichtigt werden.
  • Arbeitsplatzausstattung: Sofern die Behinderung eine besondere Ausstattung des Arbeitsplatzes erforderlich macht (z.B. Stuhl, Bildschirm), kann dies beim Arbeitgeber beantragt werden. Hier hilft ggf. das Integrationsamt (früher: Hauptfürsorgestelle).
  • Parkplatz in Schulnähe steht stark gehbehinderten Lehrkräften zu.
  • Steuerfreibetrag nach GdB.
  • Früherer Eintritt in Ruhestand/Rente ist möglich.