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Personalrat Schulen

Service


Probezeit/Verbeamtung:

In den jetzigen Zeiten des Lehrermangels verbeamtet auch Bremen seine Lehrer und Lehrerinnen. Das Bremische Beamtengesetz lässt eine Verbeamtung bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen (Gesundheitszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis, deutsche Staatsangehörigkeit) bis zu einer Altersgrenze von 45 Jahren zu.

Bei Einstellung hat jede/r – egal, ob im Beamten- oder Angestelltenstatus – zunächst eine sechsmonatige Probezeit, die mindestens mit "bewährt” enden muss. Gegen Ende der Probezeit fordert die Behörde die Schulleitungen auf, das sogenannte Bewährungsgutachten abzugeben. Dieses Gutachten muss der Betroffenen/dem Betroffenen vor Weitergabe an die Behörde offen gelegt werden. Grundsätzliche Empfehlung: Deuten sich Konflikte an einer Schule an, die zu Problemen bei dem Gutachten führen könnten, sollte man sich sehr frühzeitig an den Personalrat-Schulen wenden.

Bei einer Verbeamtung wird zunächst auf Probe verbeamtet (Ausnahme: Bei sogenannten Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst werden diese angerechnet).
Bei positiver Bewertung am Ende der Probezeit erfolgt die Lebenszeitverbeamtung.
Eine Verkürzung der Probezeit (zum Beispiel bei guter Examensnote), wie es sie in anderen Bundesländern gibt, ist zur Zeit in Bremen nicht möglich.

Stand Februar 2006

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