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Das Bremische Beamtengesetz lässt eine Verbeamtung bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen (Gesundheitszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis, EU-Staatsangehörigkeit) bis zu einer Altersgrenze von 45 Jahren zu.
Bei Einstellung hat jede/r egal, ob im Beamten- oder Angestelltenstatus zunächst eine sechsmonatige Probezeit.
Gegen Ende der Probezeit fordert die Behörde die Schulleitungen auf, das sogenannte Bewährungsgutachten abzugeben. Dieses Gutachten muss der/dem Betroffenen offen gelegt werden. Grundsätzliche Empfehlung: Deuten sich Konflikte an einer Schule an, die zu Problemen bei dem Gutachten führen könnten, sollte man sich sehr frühzeitig an den Personalrat wenden.
Bei einer Verbeamtung wird zunächst 2 1/2 bzw. 3 Jahre (Unterscheidung nach Laufbahn) auf Probe verbeamtet (Ausnahme: Bei vergleichbaren Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst werden diese angerechnet). Bei positiver Bewertung am Ende der Probezeit erfolgt die Lebenszeitverbeamtung. Eine Verkürzung der Probezeit (zum Beispiel bei guter Examensnote), wie es sie in anderen Bundesländern gibt, ist zurzeit in Bremen und Bremerhaven nicht möglich.
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