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Lehrkräfte, die bereits im Schuldienst eines Landes beschäftigt sind, haben zwei Möglichkeiten in ein anderes Bundesland zu wechseln.
Zum einen können Lehrkräfte einen Antrag auf Ländertausch stellen. Über dies Verfahren soll Lehrkräften aus sozialen Gründen z.B. aus Gründen der Familienzusammenführung ein Ländertausch ermöglicht werden. Die abgebenden Bundesländer verpflichten sich die erforderlichen Freigabeerklärungen so großzügig wie möglich unter Beachtung der dienstlichen Interessen zu erteilen, spätestens nach 2 Jahren muss eine solche Freigabeerklärung jedoch erfolgen.
Anträge sind in zweifacher Ausfertigung auf dem Dienstweg an die zuständige PersonalsachbearbeiterIn zu richten.
Mit einer Bewerbung direkt auf eine ausgeschriebene Stelle kann man zusätzlich die Chancen auf einen schnellen Wechsel in das gewünschte Bundesland erhöhen. Der Bewerbung ist eine Freigabeerklärung der abgebenden Dienststelle beizufügen.
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