Teilzeit :
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Freiwillige Teilzeit ist möglich. Bis 28. Februar bzw. 30. September sind entsprechende Anträge zu stellen. In Bremerhaven müssen die Anträge jeweils am 31. Januar eingereicht sein. Für Beamte gilt: Sie müssen mindestens mehr als die Hälfte der jeweiligen Pflichtstundenzahl arbeiten. Aus Planungsgründen sollen wir uns auf drei Jahre festlegen; bei zwischenzeitlich veränderten Teilzeitwünschen kann die Pflichtstundenzahl nur in begründeten Fällen innerhalb dieses Zeitraumes verändert werden.
Eine kürzere Teilzeit für 1 oder 2 Jahre kann ebenfalls nur in begründeten Fällen beantragt werden.
Wichtig:
Die Erfüllung der außerunterrichtlichen Aufgaben (Konferenzen, Elternarbeit u.a.) führt zu einer stärkeren Belastung der Teilzeitbeschäftigten im Verhältnis zu Vollzeitbeschäftigten.
Im "Teilzeiterlass" (Richtlinien zur Regelung der Arbeitsbedingungen für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte) werden die Arbeitsbedingungen für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte geregelt. Grundsätzlich sollen teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte für dienstliche Belange nur anteilig ihrer Unterrichtsverpflichtung eingesetzt werden (z.B. anteilige Teilnahme an Konferenzen oder SCHILF). Die Belange der teilzeitbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen an jeder Schule sind zu berücksichtigen. Die Schulen sind aufgefordert, verbindliche Regelungen in den Konferenzen zu beschließen.
Grundsätzlich gilt, dass teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte für dienstliche Aufgaben wie Unterricht und außerunterrichtliche Tätigkeiten insgesamt nur entsprechend dem Umfang ihrer reduzierten Arbeitszeit eingesetzt werden dürfen. Mehrbelastungen in einzelnen Bereichen müssen in anderen Bereichen ausgeglichen werden.
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